Winterreifenpflicht
In Österreich, wie auch in vielen anderen Ländern der Welt, gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht. Die richtige Bereifung Ihres Fahrzeugs ist essenziell.
Eine Vielzahl der Unfälle, mit Sach- oder im schlimmsten Fall sogar Personenschäden, passiert wegen der falschen Bereifung der Autos. Es gibt einiges zu beachten, wenn es um den Zusammenhang zwischen den Pneus und verschiedenen Wetterbedingungen geht. Es ist vermutlich jedem Menschen, der ein Auto besitzt bewusst, dass die Reifen halbjährlich, entsprechend der Saison, zu wechseln sind. Und trotzdem gibt es immer wieder Unfälle, die auf die falsche Bereifung zurückzuführen sind. Der Reifenwechsel von Sommerreifen auf Winterreifen ist verpflichtend, Sie setzen sonst sich und andere am Verkehr teilnehmende Personen, großen Gefahren aus! Neben einer Geldstrafe wird die Versicherung bei einem Unfall vermutlich aussteigen und Sie müssen die Schäden dann aus eigener Tasche bezahlen. Da Sommerreifen für meist trockene Fahrbahnen ausgelegt sind, verlängert sich nicht nur der Bremsweg auf einer Schneefahrbahn, sondern auch die Stabilität der Reifen leidet darunter erheblich. Sie werden mit einem Sommerreifen niemals den gleichen Grip auf einer Schneeoberfläche bekommen, wie mit einem Winterreifen. Nicht umsonst haben Reifenhersteller, in jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung, die unterschiedlichen Beschaffenheiten, von Reifen für unterschiedliche Jahreszeiten beziehungsweise Witterungsbedingungen, immer weiter optimiert. Und es wird weiterhin sehr viel Aufwand betrieben, alle Reifentypen, also auch die Winterreifen und Sommerreifen weiterhin zu verbessern, sodass Wetterextreme bezüglich der Sicherheit und des Komforts keine Rolle mehr spielen. Um sicherzugehen, dass Sie für den Winter bestens gerüstet sind, sollten Sie sich jedenfalls rechtzeitig um die passende, saisonale Bereifung kümmern.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Die Faustregel für das Fahren mit Winterreifen in Österreich lautet: „Von O bis O“, was so viel bedeutet, dass man von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs sein sollte. Rechtlich gesehen gilt die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht österreichweit von 1. November bis zum 15. April des folgenden Jahres. Im Falle einer Missachtung gibt es einen Strafrahmen von ca. 60 € Bußgeld bis zu einer Geldstrafe von 5.000 €. Außerhalb dieser Zeitspanne können Sie Ihre Sommerreifen montieren. Umgekehrt gibt es keine Sommerreifenpflicht. Dem Gesetz nach kann man seine Winterreifen also 12 Monate lang, während aller Jahreszeiten, auf seinem Auto lassen, ohne umzustecken. Jedoch muss davon dringend abgeraten werden, denn Winterreifen sind für die heißen Jahreszeiten nicht gemacht und die Sicherheit sowie die Reifenleistung leiden bei hohen Temperaturen.
Winterreifenpflicht und die Frage der Haftung
Wie bereits erwähnt werden Sie, salopp gesagt, durch die Finger schauen, wenn die Versicherung, bei einem Sach- bzw. Personenschaden, nicht für die Kosten aufkommt, weil Sie mit den falschen Reifen gefahren sind, also im Winter mit Sommerreifen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Fahrzeug, ab Beginn der Winterreifenpflicht, ordnungsgemäß für die Kälte und winterliche Fahrbahnen ausgerüstet ist. Natürlich gibt es einige Faktoren, die das Versicherungsunternehmen überprüfen wird, wie beispielsweise, ob es ein kurzzeitiger Kälteeinbruch war oder ob nur ein Teil der Strecke betroffen war. Denn unter Brücken hält sich die Kälte eher und das kann zu einer plötzlich vereisten Fahrbahn führen. Aber in den meisten Fällen werden Sie dann mit den Kosten der verursachten Schäden, ohne die Versicherungsleistung, konfrontiert sein.
Winterreifenpflicht und Spikereifen
In manchen Gegenden Österreichs kann es durchaus sinnvoll sein, in den Wintermonaten auf eine spezielle Reifenart zu setzen. Die Rede ist von Spikereifen. Das sind Winterreifen, die zusätzlich kleine Metallstifte eingebaut haben, damit der Reifen im Schnee noch besser greift. Der Nachteil auf trockenen Fahrbahnen ist jedoch, dass der Reifen nicht denselben Grip hat, wie ein normaler Gummireifen. Wenn Sie sich für Spikereifen entscheiden, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten. Sie müssen beispielsweise durch einen kleinen Aufkleber am Heck des Fahrzeugs kennzeichnen, dass Sie mit Spikereifen unterwegs sind. Die Spikes müssen außerdem auf allen Rädern montiert sein, die für den Antrieb verantwortlich sind. Rechtlich gesehen gilt in Österreich ein Spikereifenverbot in den wärmeren Monaten, von Juni bis September.
UNSERE TOP ANGEBOTE