Die Europäische Union hat per Verordnung (Nr. 1222/2020) das EU-Reifenlabel für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich
und identisch eingeführt. Es gilt für PKW-Reifen, leichte Nutzfahrzeug-Reifen sowie schwere Nutzfahrzeug-Reifen,
die nach dem 01.07.2012 produziert wurden.
Die Reifen werden im EU-Reifenlabel anhand von 3
Leistungseigenschaften klassifiziert: Kraftstoffeffizienz (Buchstaben A bis G), Nasshaftung
(Buchstaben A bis G) und externe Geräuschemission (Dezibel).
Von der Auszeichnung mit dem EU-Reifenlabel nicht betroffen sind: Runderneuerte Reifen, professionelle Off-Road-Reifen,
Rennreifen, Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion wie z. B. Spikereifen, Notreifen des Typs T,
spezielle Reifen für die Montage an Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990, Reifen mit zulässiger
Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h, Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser kleiner/gleich 254 mm oder
größer/gleich 635 mm.
Mit dieser Bestimmung verfolgt die Europäische Union das Ziel, einerseits die wirtschaftliche
und ökologische Effizienz im Straßenverkehr zu fördern sowie die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen, andererseits
den Verbrauchern mehr Produkttransparenz zu gewähren und gleichzeitig als aktive Entscheidungshilfe zu dienen.
Fachleute kritisieren, dass das EU-Reifenlabel leider zu wenige Produkteigenschaften abbildet.
Reifen besitzen deutlich mehr wichtige und sicherheitsrelevante Produkteigenschaften, wie zum Beispiel
Aquaplaning-Eigenschaften, Fahrstabilität, Lebensdauer, Bremseigenschaften auf trockener und nasser Fahrbahn,
Verhalten bei winterlichen Bedingungen, etc.
Reifenhersteller weisen darauf hin, dass Testergebnisse
unterschiedlicher Institutionen und Fachzeitschriften weiterhin ein wichtiges Informationsmedium für Endverbraucher
bleiben. Diese testen in der Regel nicht nur die 3 auf dem EU-Reifenlabel vorhandenen, sondern bis zu 11 weitere
sicherheitsrelevante Produkteigenschaften.